EBM-Reform

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Bereits in der Vergangenheit stand der BVSD bei den Reformen des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) in engem Kontakt mit der KBV und hat maßgebliche Fortschritte für die Schmerztherapie erreichen können. Auch die nächsten Jahre werden jedoch im Vergütungsbereich zu weiteren Veränderungen führen, die vom BVSD in kontinuierlichen Gesprächen und konkreten Änderungsvorschlägen begleitet werden müssen. Für diese arbeitsintensive Aufgabe ist der Verband auf die Mitwirkung kompetenter Mitglieder angewiesen, die ggf. auch bereit sind, sich für Beratungssitzungen in Berlin zur Verfügung zu stellen.