Ambulante Palliativversorgung

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Spezialisierte ambulante Palliativversorgung

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Mit dem GKV-WSG hat die Palliativversorgung eine deutliche Aufwertung erfahren (§37b SGB V). Der BVSD sieht es als seine Aufgabe, die maßgeblichen Stellen (vor allem den Gemeinsamen Bundesausschuss) bei der Umsetzung der flächendeckenden Palliativversorgung aus schmerztherapeutischer Perspektive zu beraten und die bereits verwirklichten Konzepte von BVSD- Mitgliedern als Vorschläge für modellhafte Realisierungsansätze vorzustellen.